Der ebene Streuwinkel kennzeichnet die Lichtbündelung einer Leuchte oder eines Scheinwerfers (DIN 5037, Blatt 1). Er wird eingeschlossen von zwei Ausstrahlungsrichtungen innerhalb einer Schnittebene, in denen die Lichtstärke den gleichen Wert aufweist. Alle Lichtstärken innerhalb dieses Streubereichs müssen dabei größer sein als die ausgewählte Lichtstärke.
Es ist üblich, die Bündelung eines Strahlers oder Scheinwerfers durch den sog. Halbstreuwinkel oder Zehntelstreuwinkel zu charakterisieren. Hierunter versteht man den Öffnungswinkel, bei dem die Lichtstärke bis auf den halben oder den zehntel Maximalwert gesunken ist, Kennzeichnung im Polardiagrammoder Kegeldiagramm. Man bezeichnet nach DIN 5037, Blatt 4 Halbstreuwinkel bis 5° als eng bündelnd, Winkel von 5° bis 10° als bündelnd, Winkel im Bereich 10° bis 50° als mittel streuend und Winkel über 50° als breit streuend.
Desweiteren ist der sog. Nutzstreuwinkel definiert als der ebene Winkel, der durch die für einen vorgesehenen Verwendungszweck erforderliche ausgewählte Lichtstärke, Leuchtdichte oder Beleuchtungsstärke bestimmt ist (DIN 5037, Blatt 1).