Die mechanischen, thermischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Leuchten sind in internationalen bzw. europäischen Normen ausführlich beschrieben. Maßgebend ist die Vorschrift EN 60 598 (Luminaires - General requirements and tests). Die Konformität zu dieser Vorschrift gewährleistet, daß Leuchten so konstruiert sind, daß sie die Sicherheit von Personen, Haustieren und Gütern nicht gefährden, sofern sie zweckmäßig installiert, gepflegt und verwendet werden. Die Anforderungen dienen der Vermeidung von:

  • elektrischem Schlag bei Berührung
  • Betriebsstörungen der Leuchten
  • Lebensdauerverlust der Lampen und Leuchten
  • Brandentzündung der Leuchten und/oder ihrer Umgebung


Der sicherheitstechnische Nachweis erfolgt durch eine Prüfung nach VDE, SEV, ÖVE, KEMA o.a. Vorschrift.


Im Zuge der europäischen Harmonisierung können die nationalen Sicherheitszeichen durch das europaeinheitliche Sicherheitszeichen ENEC ersetzt werden. Eine Ziffer gibt an, durch welche nationale Prüfstelle geprüft wurde (z.B. VDE: 10). Das ENEC-Zeichen erfordert die Zertifizierung des Leuchtenherstellers nach ISO 9000.


Die Schutzklasse gibt an, wie die Leuchte gegen gefährliche Körperströme (elektrischer Schlag) geschützt ist (EN IEC 598). Die Zuordnung kann nach römischen Zahlen oder nach Piktogrammen erfolgen. Es bedeuten:


Schutzklasse I

Betriebsisolation und Schutzerdung aller berührbaren leitfähigen Teile.

Die meisten Leuchten mit berührbaren Metallteilen sind zum Anschluß an einen Schutzleiter bestimmt.


Schutzklasse II

Betriebsisolation und zusätzlich Schutzisolation, keine Schutzerdung; vorwiegend Kunststoff-Leuchten.


Schutzklasse III

Betrieb  mit Schutz- und Kleinspannung (max. 50V), z.B. Leuchten für Niedervolt-Halogenlampen bei Anschluss an einen Sicherheits-Trenntrafo.