Als Licht wird die vom menschlichen Auge wahrnehmbare sichtbare Strahlung bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen kleinen Ausschnitt aus dem gesamten elektromagnetischem Wellenlängenbereich, welcher neben dem sichtbaren Licht auch die Gamma-, Röntgen, UV-Strahlung sowie die Infrarotstrahlung, die Radiowellen usw. umfaßt. Der Spektralbereich des Lichts reicht von 380 bis 780 nm Wellenlänge. Innerhalb dieses Bereiches unterteilt sich das Spektrum in die verschiedenen Farben von violett über blau, grün, gelb nach rot. Außerhalb dieses Bereiches kann das menschliche Auge keine Strahlung "sehen".
Für eine energiegleiche Strahlung ergibt sich die Empfindung in Abhängigkeit von der Wellenlänge nach dem spektralen Helligkeitsempfindlichkeitsgrad des menschlichen Auges V(λ).
Für eine energiegleiche Strahlung ergibt sich die Empfindung in Abhängigkeit von der Wellenlänge nach dem spektralen Helligkeitsempfindlichkeitsgrad des menschlichen Auges V(λ).