Die arbeitsbereichsbezogene Beleuchtung ist als Beleuchtungskonzept zu empfehlen, wenn

  • eine örtlich feste Anordnung der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche vorgesehen ist 
  • Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Aufgaben vorgesehen sind 
  • im Raum unterschiedliche Lichtzonen vorhanden sein sollen


Bei der arbeitsbereichsbezogenen Beleuchtung müssen unterschiedliche Anforderungen an die Beleuchtung für die verschiedenen Bereiche der Sehaufgabe und den Unmittelbaren Umgebungsbereich (s. Planungsrichtlinien) eingehalten werden. Die Abmessungen und Lage der Bewertungsflächen  für die Berechnung und Überprüfung sind  so definiert und in ihren Ausdehnungen festgelegt, dass alle anstehenden Sehaufgaben beinträchtigungsfrei durchgeführt werden können.