Durch das Spektrum einer Strahlung wird deren anteilmäßige Zusammensetzung in einem Strahlungsbereich beschrieben. Das Licht, als der für das menschliche Auge sichtbare Teil der elektromagnetischen Strahlung im Wellenlängenbereich von ca. 380 bis 780 nm (1 nm = 10-9 m) reicht von violett über blau, grün, orange und gelb bis hin zu rot. In einem kontinuierlichen Spektrum sind die Übergänge der einzelnen Spektralbereiche fließend.

In graphischer Darstellung ergibt sich eine Kurve ohne Sprünge. Temperaturstrahler wie Glühlampen und die Sonne besitzen ein solches kontinuierliches Spektrum. Das diskontinuierliche Spektrum hingegen weist Lücken auf. Dieses setzt sich im Einzelfall nur aus Spektrallinien zusammen (Linienspektrum). Laserlicht und Licht von LED ist monochromatisches Licht einer Wellenlänge.


Die Spektren der meisten gebräuchlichen Lampen besitzen Anteile aus nahezu allen Bereichen des Lichts, jedoch mit unterschiedlich starken Einzelanteilen. Mal sind die blauen Anteile stärker vertreten (tageslichtweiß), mal sind es die roten Anteile (warmweiß). Die genaue Zusammensetzung bestimmt zum einen die farbliche Erscheinung der Lichtquelle (Lichtfarbe), zum anderen kann ein Objekt nur die Farben reflektieren, die auch im Licht enthalten sind (Farbwiedergabe).


Temperaturstrahler geben zusätzlich zum Licht auch große Anteile an IR-Strahlung in Form von Wärme ab. Das Spektrum von Leuchtstofflampen setzt sich aus einem kontinuierlichen Anteil mit überlagerten Linienspektrum zusammen. Das Spektrum der Entladungslampen reicht auch in den UV-Bereich hinein.