Nach DIN 5040, Teil 1 und 2, können Leuchten für Beleuchtungszwecke u.a. nach ihrer Lichtstromverteilung eingeteilt werden. Die Leuchtenkennzeichnung gibt eine ungefähre Auskunft über die Abstrahlcharakteristik einer Leuchte. Sie bezeichnet über einen Kennbuchstaben die Anteile des unteren und oberen halbräumlichen Lichtstroms sowie über zwei Kennziffern die jeweils davon auf die Nutzebene bzw. Decke fallenden Prozentteile.


Es bedeutet z.B. B63:


B vorwiegend direkte Beleuchtung mit 60-90% unterem und 10-40% oberem halbräumlichen Lichtstrom

6 zwischen 70 und 100% des unteren halbräumlichen Lichtstroms fallen auf die Nutzebene

3 zwischen 70 und 90% des oberen halbräumlichen Lichtstroms fallen auf die Decke


Weitere Merkmale zur Kennzeichnung der lichttechnischen Eigenschaften von Leuchten sind:

  • Lichtstärkeverteilung
  • Leuchtdichteverteilung
  • Leuchtenbetriebswirkungsgrad


Die wichtigste sicherheitstechnische Kennzeichnung von Leuchten betrifft:

  • Schutzklasse (elektrische Schutzmaßnahmen)
  • Schutzarten (Wasser- und Staubschutz)
  • Prüfzeichen (Vorschriftenkonformität)